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Meine Bitte an die Anwältinnen und Anwälte:
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Täglich neu!
Aus der Rundfunk-Geschichte
8
März

1924:
„Funknotverordnung“:
Sie beinhaltete Strafverschärfungen für ungenehmigte Empfangsanlagen, eine Amnestie für ehrlich werdende Rundfunkhörer und die Genehmigung einer „Audion-Versuchserlaubnis“ für diejenigen, die ihre technischen Fähigkeiten zum Eigenbau eines Radios in einem der postalisch anerkannten Funktechnischen Vereine oder Radio-Klubs per Prüfung bewiesen haben.
Hier die komplette

 Rundfunk-Geschichte